Allgemeine Auftragsbedingungen „Promotion Services“ der Warner Music Group Germany Holding GmbH (“WMGG”)

1. Allgemein. Die Warner Music Group Germany Holding GmbH („WMGG“) ist ein Music Entertainment-Unternehmen der Warner Music Group („WMG“) und führt u.a. Promotionmaßnahmen für Künstler*innen und Musikprodukte durch. Vertragspartner*in ist als etablierte Anbieterin von Dienstleistungen im Bereich „Promotion Services“, u.a. im Musikbereich, tätig.

Die in Bezug auf ein konkretes Projekt getroffenen individuellen Vereinbarungen („individuelle Vereinbarungen“) gehen den Regelungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen („AAB“) vor.

2. Vertraulichkeit / Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse sowie den Inhalt des vorliegenden Vertrages), der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 ff. AktG), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, einschließlich sämtlicher geschäftlicher Belange, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Diese Verpflichtungen besteht auch gegenüber Mitarbeitern oder sonstigen Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung hinzugezogen werden, es sei denn, dass die vorgenannten Personen aufgrund ihrer dienstlichen Stellung und/oder zur Kenntniserlangung berufen oder befugt sind (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und sofern die vorgenannten Personen mindestens im gleichen Maße wie in dieser Ziffer zwischen den Parteien vereinbart zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Als Dritte gelten für WMGG nicht mit WMGG verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG. Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, für die die eine Partei nachweist, dass sie (i) bei Übermittlung offenkundig oder den Parteien bekannt waren oder dies im Nachhinein geworden sind; (ii) die andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, oder (iii) die Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall werden die Parteien sich - soweit zulässig - unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen. Darüber hinaus werden die Parteien im Falle der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handelt, und darauf hinwirken, dass von den Maßgaben des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertrags hinaus.

3. Vertragslaufzeit / Kündigung. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der individuellen Vereinbarung. Der Vertrag kann von WMGG innerhalb der Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4. Vergütung und Abrechnung
4.1 Die Vergütung bestimmt sich nach der individuellen Vereinbarung.
4.2 Mit diesen Vergütungen sind sämtliche Aufwendungen der/s Vertragspartner*in im Zusammenhang mit ihrer Leistungserbringung für WMGG abgegolten.
4.3 Sämtliche Beträge nach diesem Vertrag werden in EURO (€) abgerechnet und verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt). Sämtliche Zahlungen sind fällig nach Zugang einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung innerhalb von 30 Tagen.

5. Zurverfügungstellung von Materialien durch WMGG
Allgemeine Auftragsbedingungen „Promotion Services“
der Warner Music Group Germany Holding GmbH
WMGG stellt Vertragspartner*in nach eigenem Ermessen Materialien und/oder Vorlagen (z.B. Fotos, Videos, Links etc.) und/oder Zugänge zu Services und Tools von WMG zur Verfügung, soweit dies für die Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Vertragspartner*in ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Informationen (inkl. Login-Details zu Services/Tools) ausschließlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen und nur gemäß der als Anlage 1 beigefügten WMG-Security-Policy für Dienstleister zu nutzen.

6. Durchführung des Vertrages
6.1 Vertragspartner*in wird als selbständige Unternehmerin für WMGG tätig. Sie/Er erbringt ihre/seine Leistungen in kompletter Eigenverantwortung mit eigenen Arbeitsmitteln und in ihren/seinen Räumlichkeiten. Die Art und Weise der Leistungserbringung unterliegt ihrer/seiner unternehmerischen Freiheit. Sie/Er erbringt ihre/seine Leistungen nach dieser Vereinbarung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie/Er ist an keine Weisungen von WMGG gebunden. Nur projektbezogene Zeitangeben von WMGG sind einzuhalten soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
6.2 Vertragspartner*in ist nicht zur höchstpersönlichen Leistung verpflichtet. Sie/Er kann sich bei der Erfüllung ihrer/seiner vertragsgemäßen Leistungen auch anderer Personen bedienen. Für die sachgerechte Erfüllung bleibt dabei Vertragspartner*in selbst verantwortlich.
6.3 Vertragspartnerin hat keinen Zugriff auf die IT-Infrastruktur und Räume von WMGG. Sie/Er greift bei der Leistungserbringung nicht auf die angestellten Mitarbeiter von WMGG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen zu. Gegenüber den Angestellten von WMGG hat Vertragspartner*in keine Weisungsbefugnis.
Sämtliche von Vertragspartner*in zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitsmittel (Laptop, Kfz, Smartphone, etc.) werden von ihr/ihm selbst zur Verfügung gestellt.
Vertragspartner*in ist frei darin, auch für andere Unternehmen tätig zu sein. Sie/Er hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Projektvolumen oder darauf, exklusiv für WMGG tätig zu sein.

7. Rechtsübertragung
Alle Ergebnisse der vertraglichen Leistungen von Vertragspartner*in („Arbeitsergebnisse“) stehen unmittelbar WMGG zur Verfügung.
Soweit Arbeitsergebnisse schutzrechtsfähig sind (z.B. nach UrhG, MarkenG, DesignG), verpflichtet sich Vertragspartner*in, die Rechte an den Arbeitsergebnissen, soweit gesetzlich zulässig, exklusiv sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und auf Dritte übertragbar, frei von Rechten Dritter auf WMGG für alle, auch zukünftige, Auswertungs- und Nutzungsarten in allen Medien zu übertragen bzw. einzuräumen. Die Rechtsübertragung umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, zur Auswertung in Teilen und unter jedem beliebigen Kennzeichen. Eingeschlossen in diese Rechtsübertragung sind die Rechte aller Personen, die an der Herstellung der Inhalte mitgewirkt haben. Die Rechtsübertragung und -nutzung ist mit Zahlung der Vergütung mit abgegolten.

8. Haftung
Vertragspartner*in haftet für Schäden, die sie/er im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages schuldhaft verursacht. Vertragspartner*in haftet auch für Handlungen ihrer/seiner gesetzlichen Vertreter*innen, ihrer/seiner Mitarbeiter*innen, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen*innen, sowie eventueller Unterauftragnehmer*innen.
Vertragspartner*in ist verpflichtet, eine (Berufs-)Haftpflichtversicherung abzuschließen, die sich auf die vereinbarten Leistungen erstreckt, soweit noch nicht vorhanden, und das Bestehen des Versicherungsschutzes unaufgefordert gegenüber WMGG nachweisen. Diese Haftpflichtversicherung

Allgemeine Auftragsbedingungen „Promotion Services“ der Warner Music Group Germany Holding GmbH ist sowohl über die Vertragsdauer als auch über den Zeitraum aufrechtzuerhalten, in dem nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz Schadensersatz oder sonstige Ansprüche möglich sind.

9. Sonstiges
9.1 Vertragspartner*in verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Global Warner Music Group Supplier Code of Conduct (SCoC) in der jeweils aktuellen Fassung (aktuelle Version abrufbar unter: https://investors.wmg.com/static-files/2641cbf1-cab6-4be2-a6b5-2814a0fbe291). Die Parteien halten fest, dass ein Verstoß von Vertragspartner*in gegen die genannten Bestimmungen einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.

9.2 Vertragspartner*in nimmt zur Kenntnis, dass die das Vertragsverhältnis betreffenden personenbezogenen Daten gemäß den unter https://www.warnermusic.de/ds13info genannten Bestimmungen verarbeitet werden.

9.3 WMGG ist berechtigt, diese Vereinbarung ganz oder in Teilen an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen.

9.4 Diese Vereinbarung gibt die Vereinbarungen zwischen den Parteien erschöpfend wieder; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Vereinbarung unterliegt der Schriftform, dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Der Schriftform genügt, sofern gesetzlich nicht eine strengere Form bestimmt ist, ein Briefwechsel oder eine telekommunikative Übermittlung per E-Mail mit angehängter Portable Document Format-Datei („PDF-Datei“), welche die unterschriebene Erklärung enthält, oder eine Übermittlung in elektronischer Form per DocuSign oder einem vergleichbaren abgestimmten Service.

9.5 Aufrechnungsrechte sind gegenüber WMGG ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen WMGG, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von WMGG anerkannt worden sind.

9.6 Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können WMGG gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen von Vertragspartnerin aus diesem Vertrag beruhen und sofern sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

9.7 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dem entgegen.

Allgemeine Auftragsbedingungen „Promotion Services“ der Warner Music Group Germany Holding GmbH

Anlage 1
„WMG Security Policy“ für Dienstleister
Jede Person, die Zugang zu Datenbanken, Accounts, Applikationen, Anwendungen, Software, Tools, Technologien, Systemen etc. (im Folgenden zusammen „Datenbanken“) eines Unternehmens der Warner Music Group („WMG“) hat, verpflichtet sich, die folgenden Richtlinien und Verfahren einhalten:
Sicherheitsmaßnahmen in Verbindung mit Datenbanken

(1) Jeder Person, die Zugang zu einer Datenbank erhält, muss eine eindeutige Benutzer-ID und ein Passwort zugewiesen werden. Jede Benutzer-ID und jedes Passwort gilt nur für einen einzigen Benutzer und darf gegenüber anderen Personen nicht offengelegt werden. Gruppen-IDs sind nicht zulässig. Wenn es erforderlich wird, einer zusätzlichen Person Zugangsrechte einzuräumen, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Systemadministrator von WMG auf und beantragen Sie für diese Person eine eigene, eindeutige Benutzer-ID und ein Passwort. Jeder Nutzer ist verpflichtet, ein von WMGG vorgegebenes Identity Management System (z.B. „Okta“) zu nutzen.

(2) Passwörter müssen mindestens aus acht Zeichen bestehen und mindestens einen Großbuchstaben und ein Sonderzeichen enthalten. Außerdem muss ein nicht leicht zu erratendes Passwort gewählt werden. Sie dürfen keine Passwörter benutzen, die Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum oder Ähnliches enthalten. Ihr Passwort ist regelmäßig zu ändern. Bei einer Änderung sollten Sie nicht einfach eine Variante Ihres früheren Passwortes, sondern ein völlig neues, abweichendes Passwort wählen.

(3) Der Zugang zu Datenbanken muss ausschließlich auf Personen beschränkt sein, die Zugang zu den in der Datenbank enthaltenen Inhalten erhalten müssen. Sobald ein Zugang zu einer Datenbank nicht mehr erforderlich ist, ist die entsprechende Benutzer-ID und das Passwort zu deaktivieren.

(4) Zugriffe auf Datenbanken dürfen nur von Rechnern eines durch angemessene Firewalls geschützten Netzwerks erfolgen. Ein Zugriff auf Datenbanken darf nie von einem Ihnen unbekannten Rechner aus erfolgen.
(5) Wenn Ihnen WMG Rechte zum Extrahieren oder Herunterladen von Inhalten aus Datenbanken gewährt, müssen alle Downloads von Inhalten müssen auf Rechnern oder Servern in sicheren Einrichtungen erfolgen.

(6) Drucken Sie keine Inhalte aus, sofern dazu kein berechtigter geschäftlicher Grund besteht. Begrenzen Sie die Vervielfältigung solcher Ausdrucke auf ein minimales Maß und stellen Sie nur solchen Personen Kopien zur Verfügung, die diese Inhalte unbedingt benötigen. Beim Ausdruck dürfen Sie den Drucker nie unbeaufsichtigt lassen. Ausdrucke aus einer Datenbank müssen in verschlossenen Schränken sicher aufbewahrt und geschreddert werden, wenn sie für geschäftliche Zwecke nicht mehr benötigt werden.

(7) Lassen Sie die Datenbank-Anwendung nie geöffnet und unbeaufsichtigt.

Personenbezogene Daten
Informationen, die Namen, E-Mail-Adressen und Mobiltelefonnummern oder sonstige eine natürlichen Person unmittelbar oder mittelbar identifizierende Daten enthalten (“personenbezogene Daten”) dürfen nicht in einer Weise verwendet oder offengelegt werden, die gegen datenschutzrechtliche Gesetzte, Datenschutzrichtlinien von WMG oder eine sog. „Opt-in-Formulierung“ verstoßen, nach der solche personenbezogene Daten erfasst wurden. Wenn Sie Fragen dazu haben, ob die von Ihnen beabsichtigte Benutzung oder Offenlegung von personenbezogenen Daten zulässig ist, halten Sie bitte vorab Rücksprache mit WMG.