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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der WARNER MUSIC GROUP GERMANY HOLDING GMBH für die Lieferung an Unternehmer

 

I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen der WARNER MUSIC GROUP GERMANY HOLDING GMBH – kurz WMGG – an den Besteller, sofern dieser Unternehmer und Wiederverkäufer ist. Diese Bedingungen regeln die gesamten Rechtsbeziehungen über Verkauf und Erwerb von physischen Produkten jeglicher Art (z. B. Tonträger, Bildtonträger, Videospiele, Datenträger, Merchandisingartikel) und in allen physischen Formaten (z. B. CD, Vinyl, VHS, CD-ROM, CDI, DVD, Blue Ray, Cartridge) der WMGG. Abweichende Vereinbarungen und Zusicherungen der WMGG oder von deren Beauftragten sind nur wirksam, wenn sie von WMGG schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für Bezugsbedingungen, die der Besteller der Auftragserteilung zugrunde legt.

2. Als örtlich zuständig für alle sich aus dem Geschäftsverkehr des Bestellers mit WMGG ergebenden Streitigkeiten werden die Gerichte in Hamburg vereinbart, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes, hier Alsdorf bei Aachen (s. VI. 1.), wird damit dahingehend abbedungen, dass der Besteller nur Klage vor den Hamburger Gerichten erheben darf. Dahingegen wird der WMGG das Wahlrecht eingeräumt, ob sie in Hamburg oder am Sitz des Bestellers Klage erheben möchte.

3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB durch Gerichte für unwirksam erklärt werden, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen AGB und anderer vertraglich vereinbarter Bestimmungen werden davon nicht berührt.

4. Die Vertragsbeziehungen der WMGG zu dem Besteller beurteilen sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

II. Preise

1. Alle Lieferungen und Leistungen von WMGG erfolgen zu den Preisen gemäß jeweils gültiger Preis- und Angebotsliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. In den Rechnungen wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz getrennt ausgewiesen und ist Bestandteil der Gesamtforderung. Entsprechendes gilt für Warenlieferungen innerhalb der EU, es sei denn, der Besteller teilt WMGG seine USt-Identifikationsnummer mit. Für Lieferungen in Länder außerhalb der EU gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt eine Bestellung zu Nettopreisen, so ist eine solche Lieferung von jeglicher Bonifizierung und Rabattierung ausgeschlossen.

2. Die mit WMGG vereinbarten Preise schließen die an die jeweilige Urheberrechtsverwertungsgesellschaft zum Vertrieb (Verkauf an den Wiederverkäufer und Verkauf an den Endverbraucher zum Zwecke des privaten Gebrauchs) im jeweiligen Liefergebiet gezahlten Urheberrechtslizenzen ein (s. IX. 3.).

3. Der Versand der bestellten Ware erfolgt mit den üblichen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn, Post, LKW) auf Rechnung der WMGG auf Gefahr des Bestellers (Versendungskauf). Zur Versendung gehört auch der Transport der Ware zu diesen Verkehrsmitteln und zwar unabhängig davon, ob sich WMGG eigener oder fremder Personen bedient. Die Gefahr geht auf den Besteller auch dann über, wenn die Versendung innerhalb desselben Ortes erfolgt (Platzkauf).

Pro eingehenden Auftrag wird für die Versendung der Ware die in der Preisliste genannte Zustellgebühr berechnet. Bei Bestellungen unter dem Mindestbestellwert wird zusätzlich die in der Preisliste genannte Versandkostenpauschale erhoben. Pro eingehenden Auftrag wird die in der Preisliste genannte Auftragsgebühr berechnet.

Die Art des Versandes wird von WMGG bestimmt, sofern der Besteller nicht besondere Wünsche hat. Besondere Wünsche des Bestellers hinsichtlich der Versendungsart oder der Versicherung (gegen Bruch-, Transport- oder Feuerschäden) sind auf jeder Bestellung gesondert zu vermerken. Die durch besondere Wünsche des Bestellers entstehenden Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.

III. Zahlung

1. Sofern zwischen WMGG und dem Besteller keine individuelle Zahlungsart vereinbart worden ist, erfolgen Lieferungen nur per Vorkasse.

2. Ansprüche der WMGG gegen den Besteller werden sofort fällig. Die Zahlung erfolgt netto Kasse.

3. Jegliche Abzüge von Rechnungsbeträgen sind nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

4. Schecks werden nur ausnahmsweise nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs statt, und unter Berechnung aller Einzugsspesen. Wechsel werden von WMGG nicht entgegengenommen.

5. Mit Ansprüchen gegen die WMGG kann der Besteller nur dann aufrechnen oder das Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten oder entscheidungsreif ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen WMGG vorliegt.

6. WMGG ist berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 BGB ohne Mahnung Zinsen in Höhe des jeweils gesetzlich festgelegten Zinssatzes in Rechnung zu stellen, wenn das Zahlungsziel, also der Zeitpunkt der Fälligkeit, überschritten wird.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die von WMGG gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Bestellers gegenüber WMGG Eigentum der WMGG. Der Besteller hat die Ware ordnungsgemäß und von seinen sonstigen Warenbeständen getrennt aufzubewahren und zu versichern. Beschädigungen oder Vernichtungen der Ware sind WMGG anzuzeigen.

2. Die gelieferte Ware bleibt darüber hinaus auch nach Bezahlung der Lieferrechnungen für diese Waren Eigentum der WMGG, sofern WMGG aus anderen Lieferungen an den Besteller noch Forderungen zustehen und der realisierbare Wert der Warenbestände des Bestellers, die sich noch im Eigentum der WMGG befinden, den Saldo der noch offenen Forderungen nicht um mehr als 20 % übersteigen (Kontokorrentvorbehalt).

3. Veräußert der Besteller Waren, die sich im Eigentum der WMGG befinden, auf Rechnung weiter, so tritt die entstehende Kaufpreisforderung aus dieser Lieferung an Stelle der gelieferten Ware (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Diese Kaufpreisforderung gilt mit ihrer Entstehung als an WMGG abgetreten. Die Vorausabtretung wird auf 120 % des realisierbaren Wertes der von WMGG an den Besteller gelieferten Waren begrenzt. Der Besteller ist ermächtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Gebrauchs weiterzuveräußern. Er ist jedoch verpflichtet, WMGG-Waren in seinen Rechnungen an Dritte als solche zu kennzeichnen.

4. Wird im Eigentum von WMGG stehende Ware oder werden an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des Bestellers gepfändet, so hat der Besteller hiervon WMGG unverzüglich und unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen und unter Beifügung einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung, dass die gepfändete Ware oder die gepfändeten Forderungen im Eigentum der WMGG stehen, Mitteilung zu machen, sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, einschließlich etwaiger damit verbundenen Prozesskosten, zu tragen.

V. Zahlungsverzug/Bonität

1. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen und den aus dem Eigentumsvorbehalt der WMGG hervorgehenden Verpflichtungen schuldhaft nicht oder nicht vollständig nach, wozu auch die Einstellung der Zahlungen gehört, oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, so werden alle ausstehenden Forderungen der WMGG gegen den Besteller sofort fällig. Verspätet sich der Käufer mit fälligen oder fällig gewordenen Zahlungen schuldhaft um mehr als 10 (zehn) Werktage, ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet, ohne dass der Verkäufer zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss. Die WMGG ist in diesem Fall berechtigt, die ihrem Eigentumsvorbehalt noch unterliegenden Waren auf Kosten des Bestellers sicherzustellen und zurückzunehmen, sowie die Forderungsabtretungen den Schuldnern gegenüber offenzulegen und die Forderungen einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, WMGG alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Darüber hinaus ist der Besteller verpflichtet, den Beauftragten der WMGG das Betreten der Geschäfts- und Lagerräume des Bestellers zu gestatten, um sich dort die noch im Eigentum der WMGG befindliche Ware herausgeben zu lassen.

2. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt und/oder eröffnet, ist WMGG berechtigt, aufgegebene Bestellungen zurückzuhalten oder nach eigener Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, ohne zum Ersatz eines eventuell daraus entstehenden Schadens des Bestellers verpflichtet zu sein. Ferner ist WMGG berechtigt, eine mit dem Besteller geschlossene Konditionsvereinbarung fristlos zu kündigen.

3. Für den Fall, dass ein Scheck oder ein Abbuchungsauftrag schuldhaft nicht termingerecht eingelöst wird, oder Umstände beim Bestellen eintreten, die nach Auffassung von WMGG die Gewährung eines Zahlungszieles nicht mehr rechtfertigen und der Besteller diese Umstände zu vertreten hat, kann WMGG sämtliche gegen den Besteller bestehenden Forderungen - auch wenn hierfür Schecks gegeben worden sind - sofort fällig stellen und sonstige Kreditzusagen widerrufen.

VI. Lieferung

1. Erfüllungsort ist 52477 Alsdorf, Deutschland.

2. Die Ausführung der Bestellung erfolgt entsprechend der Liefermöglichkeiten der WMGG. Teillieferungen sind zulässig, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit dem Besteller getroffen ist und sie dem Besteller zumutbar sind. WMGG ist nicht verpflichtet Waren zu liefern, die sich bei WMGG oder Konzerngesellschaften entweder nicht mehr in der Produktion befinden oder nicht mehr im Lager vorrätig sind, obwohl diese sich eventuell noch in den Katalogen oder Angebotslisten befinden.

3. WMGG ist berechtigt, aufgegebene Bestellungen zurückzuhalten, wenn die Gesamtheit der offenen Forderungen von WMGG gegen den Besteller sein von einem Kreditversicherer und/oder von einer unabhängigen Wirtschaftsauskunft festgelegte Kreditlimit übersteigt. Das gleiche Recht steht WMGG zu, wenn der Besteller urheberrechtlich geschützte Rechte von WMGG verletzt.

VII. Umtausch und Rücksendung mangelfreier Ware

1. Bestellte, mangelfreie Ware kann nicht umgetauscht werden, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist.

2. Rücksendungen von mangelfreien Waren erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Rücksendungen haben frei Haus ausschließlich an die von WMGG im Retourengenehmigungsschein angegebene Adresse zu erfolgen.

3.Rücksendungen mangelfreier Waren werden nur durch WMGG an der im Retourengenehmigungsschein angegebenen Adresse und nur nach Veranlassung durch einen Beauftragten der WMGG und vorbehaltlich der Erfüllung folgender Voraussetzungen angenommen:

   a) die Ware wurde nachweislich von WMGG geliefert;
   b) die Ware befindet sich noch im derzeitigen Verkaufsprogramm;
   c) die Retoure wurde durch WMGG ausdrücklich genehmigt;
   d) die Ware befindet sich in einem neuwertigen und wiederverkaufsfähigen Zustand;
   e) die Rücksendung ist mit den erforderlichen Dokumenten (Paketsticker und gültiger Retourenschein) versehen.

4. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Bearbeitungszeit erteilt WMGG analog der für den Besteller geltenden Zahlungsbedingungen Gutschriften in Höhe des Bezugspreises der zurückgesandten Ware. Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Verrechnung der zurückgesandten Ware vor Erteilung der Gutschrift durch WMGG vorzunehmen (s. auch III. Ziffer 3). WMGG ist berechtigt, sämtliche Gutschriften mit Forderungen, die WMGG gegen den Besteller hat, zu verrechnen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen noch nicht fällig sind. Ein eventueller Saldo zugunsten des Bestellers wird erst nach dem Ende der Geschäftsbeziehung ausbezahlt.

5. Sofern der Besteller Fremdware oder durch WMGG nicht genehmigte Retourenware an WMGG sendet, ist WMGG nach eigener Wahl berechtigt, diese Ware an den Besteller zurückzusenden oder den Besteller zu benachrichtigen und die Ware zu vernichten, sofern der Besteller nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen nach der Benachrichtigung die Rücksendung der Ware verlangt. WMGG ist berechtigt den Besteller mit den Kosten der Rücksendung oder der Vernichtung sowie mit einer Bearbeitungspauschale zu belasten.

VIII. Gewährleistung, Rücksendung mangelhafter Ware, Grenzen der Haftung

1. Die Lieferung von Waren erfolgt in einwandfreier Beschaffenheit. Offene Mängel sind innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Eingang der Sendung unter Vorlage des Lieferscheines oder der Rechnung durch den Besteller beim WMGG-Kundenservice oder einem von WMGG beauftragten Kundenservice unter der auf der Rechnung angegebenen Telefaxnummer schriftlich geltend zu machen. Geschieht dies nicht, so gilt die Bestellung als auftragsgemäß erfüllt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung der WMGG anzuzeigen, ansonsten gilt die Bestellung ebenfalls als auftragsgemäß erfüllt. Für die Geltendmachung versteckter Mängel gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

2. Bei berechtigten Beanstandungen wird von WMGG nacherfüllt, indem der Mangel entweder nach Wahl der WMGG beseitigt oder eine mangelfreie Ware an den Besteller geliefert wird.

3. Dem Besteller bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Recht vorbehalten zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. In letzterem Fall hat er die mangelhafte Ware an die vom WMGG Kundenservice zu benennende Adresse zurückzusenden. Die erforderlichen Rücksendekosten trägt die WMGG.

4. Alle weiteren Ansprüche des Bestellers für Mängel der Lieferung gegen WMGG sind, sofern sie in den vorherigen Ziffern nicht ausdrücklich zugestanden wurden, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz jeglicher Art, unabhängig davon, ob Schäden an dem Gegenstand selbst oder außerhalb von ihm entstanden sind. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn WMGG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der WMGG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch nicht auf Haftungsfälle nach dem Produkthaftungsgesetz, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.

Der Haftungsausschluss findet weiter keine Anwendung bei der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten und bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade den Zweck hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den WMGG eine Garantie übernommen hat. Gleiches gilt, wenn sich ein Beschaffungsrisiko realisiert, das WMGG ausdrücklich übernommen hat.

Außer bei Schäden für Leben, Körper und Gesundheit, die WMGG oder ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der WMGG oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist der Umfang der Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.

5. Endet der Verkauf der Waren in einem Verbrauchsgüterkauf, so gelten die Bestimmungen des VII., die die in § 478 BGB normierten Rechte beschränken, nur, soweit dem Besteller dafür ein Ausgleich i.S.d. § 478 IV 1 BGB eingeräumt wurde. Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bleiben aber auch in dem Fall, dass kein Ausgleich eingeräumt wird, vorbehaltlich der Fälle der Ziffer 4, ausgeschlossen.

Soweit mit dem Besteller, der gemäß § 14 Unternehmer ist, Rabatte nach II. 1. vereinbart werden, die nicht unwesentlich den Listenpreis reduzieren, ist die Rabattgewährung ein Ausgleich i.S.d. § 478 IV1 BGB.

Ein Ausgleich i.S.d. § 478 IV 1 BGB für die Beschränkung der Regressansprüche des Bestellers gegen WMGG ist auch die Vereinbarung, dass zusätzliche Kaufgegenstände über die vertraglich vereinbarte Menge hinaus geliefert werden, oder dass ein Pauschalausgleich für alle mangelhaften Lieferungen jeweils am Ende einer Lieferperiode von WMGG an den Besteller zu leisten ist, oder eine Vereinbarung, in der WMGG sich gegenüber dem Besteller bereit erklärt, selbst nach Wahl des Verbrauchers den Mangel unverzüglich zu beseitigen oder ihm eine mangelfreie Sache zu verschaffen, und der Besteller den Verbraucher auf diese Möglichkeit zu verweisen hat.

IX. Nutzungsrechte an den von WMGG gelieferten Mediaprodukten

1. Die von WMGG gelieferten Mediaprodukte sind ausschließlich zum Verkauf an Wiederverkäufer und zum Verkauf an den Endverbraucher zum Zwecke des privaten Gebrauchs bestimmt. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere der Verleih oder die Vermietung der gelieferten Mediaprodukte sowie vergleichbare Umgehungsgeschäfte (z. B. Verkauf mit Rückgaberecht, unabhängig davon, ob das Mediaprodukt mangelhaft ist oder nicht) ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

2. Die Vermietung oder der Verleih von den gelieferten Mediaprodukten ist nur ausnahmsweise dann gestattet, wenn WMGG dieser Nutzungshandlung ausdrücklich schriftlich vorher zugestimmt hat. Das Gleiche gilt für jede Überspielung sowie Nachahmung von Mediaprodukten, soweit dies nicht ausdrücklich durch das Urhebergesetz oder ein anderes Gesetz gestattet ist.

3. Die von WMGG gelieferten Mediaprodukte können im jeweiligen Liefergebiet nur im Rahmen der durch diese AGB oder mit WMGG individual-vertraglich vereinbarten Nutzung verwendet werden. Sollten Nutzungsrechte, die über den Vertrieb der Mediaprodukte hinausgehen, vergütungspflichtig sein, etwa gegenüber Verwertungsgesellschaften (z. B. der GEMA), so hat der Besteller für diese Vergütung selbst aufzukommen (s. II. 2.).

X. Jugendschutz

Sofern die dem Kunden gelieferten Mediaprodukte aus Jugendschutzgründen mit Alterskennzeichnung versehen sind, ist der Kunde verpflichtet, die angebrachten Altersfreigaben unbedingt zu beachten. Die vorgenannten Produkte dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das angegebene Alter erreicht haben. Im Zweifel muss sich die Person ausweisen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.

Stand: 01.06.2009