Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele / Preisausschreiben

 

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele und Preisausschreiben, die von der Warner Music Group Germany Holding GmbH (im Folgenden auch „Warner Music“, „wir“), Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg veranstaltet werden. Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel/Preisausschreiben - z.B. auf der Gewinnspielseite - angegeben werden („Zusatzbedingungen“), gehen diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.


1. TEILNAHME und GEWINN

Die Art und Weise der Teilnahme an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben sowie der/die Gewinn(e) werden in den Zusatzbedingungen zum jeweiligen Gewinnspiel /Preisausschreiben angegeben.

2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG; GEWINNER-ERMITTLUNG und GEWINNEINLÖSUNG

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren (sowie Jugendliche unter 18 Jahren, sofern deren gesetzliche/r Vertreter*in ihre/seine schriftliche Zustimmung zu der Teilnahme erklären) aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, mit Ausnahme von Mitarbeiter*innen der Warner Music Group und/oder von Kooperationspartner*innen und/oder von Unternehmen, die bei der Umsetzung des Gewinnspiels/Preisausschreibens beteiligt waren oder sind, sowie deren Familienangehörige.

Die/Der Gewinner*in wird im Falle eines Gewinnspiels unter den gültigen Teilnahmen per Los ermittelt. Im Falle eines Preisausschreibens ergeben sich die Modalitäten der Ermittlung der/des Gewinner*in (z.B. Juryentscheid) aus den jeweiligen Zusatzbedingungen.

Die/Der Gewinner*in wird nach Ende des Gewinnspiels/Preisausschreibens telefonisch oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Sofern die/der Gewinner*in nicht erreichbar ist und sie/er sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird ein/e neue/r Gewinner*in ermittelt. Sofern es sich um Gewinne handelt, die Ticktes oder die Teilnahme an einem Fan Event beinhalten, beträgt die genannte Rückmeldefrist 24 Stunden. Im Falle einer nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Warner Music nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

3. REGELUNGEN BETR. EINZELNE GEWINNKATEGORIEN

3.1 Sachgewinne:

Der im Rahmen des Gewinnspiels/Preisausschreibens als Sachpreis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich des Modells, der Farbe o. ä. bestehen. Warner Music kann einen dem als Sachpreis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.


Die Sachpreise werden Warner Music oder einem von Warner Music beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom/von der Gewinner*in anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat die/der Gewinner*in zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von Warner Music.

3.2 Tickets:

Tickets werden der/dem Gewinner*in per Post an die angegebene Wohnadresse oder per e-Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse übersandt.

Mit der Nutzung des Tickets akzeptiert die/der Gewinner*in die dem Ticket zugrundeliegenden Bedingungen des jeweiligen Ticketanbieters/Konzertveranstalters. Die Abwicklung des Ticketgewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen der/dem Gewinner*in und dem jeweiligen Ticketanbieter/Konzertveranstalter.

Sofern Konzerte abgesagt oder verschoben werden, behalten wir uns das Recht vor, den Gewinn durch einen anderen Gewinn (z.B. Sachgewinn) zu ersetzen.

Warner Music behält sich vor, der/dem Gewinner*in anstelle eines Tickets einen Gästelistenplatz für das Konzert zur Verfügung zu stellen.

Sofern der Gewinn die Mitnahme einer Begleitperson umfasst, behält sich Warner Music im Falle von minderjährigen Gewinner*innen vor, dass die Begleitperson für die/den Gewinner*in entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder dass die Begleitperson eine von den Sorgeberechtigten der/des Gewinner*in (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetzes für die Veranstaltung bestimmte volljährige Person ist.

Die/Der Gewinner*in hat sämtliche mit dem Ticket-Gewinn verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Reise- oder Verpflegungskosten, selbst zu tragen.

3.3 Konzerte / digitale "Meet&Greets", etc. (zusammen: „Fan Events“): 

Fan Events können von Warner Music insbesondere wegen unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheit der/des Künstler*in, technische Probleme des Online Meeting Tools, etc.) geändert oder verschoben werden. Wenn die/der Gewinner*in zu dem von Warner Music bestimmten Zeitpunkt für das Fan Event nicht zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf eine Wiederholung.

Sofern von dem Fan Event Ton-, Bild- oder Bildtonaufnahmen angefertigt werden, erklärt sich der/die Teilnehmer*in durch ihre/seine Teilnahme an dem Fan Event mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden und überträgt Warner Music ihre/seine an den Aufnahmen zustehenden Rechte entsprechend Ziffer 4.2. Ziff. 5 Abs. 3 bleibt unberührt.

Im Falle von minderjährigen Gewinner*innen und/oder Teilnehmer*innen eines Fan Events ist Voraussetzung für die Teilnahme, dass ein/e Sorgeberechtigte*r der/des Teilnehmer*in (in der Regel ein Elternteil) oder eine von den Sorgeberechtigten (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetztes bestimmte volljährige Person während des gesamten Fan Events anwesend ist.

  • Wohnzimmerkonzerte finden an der von der/vom Gewinner*in angegebenen Wohnadresse (in Deutschland, Österreich oder der Schweiz) für die/den Gewinner*in und insgesamt max. 25 Gäste statt. Das Wohnzimmerkonzert wird von der/vom Gewinner*in veranstaltet. Alle Kosten des Wohnzimmerkonzerts, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, muss die/der Gewinner*in für sich und alle anderen beteiligten Gäste selbst tragen.
  • Privatkonzerte (z.B. DJ-Sets) finden an der von Warner Music angegebenen Adresse statt. Die/Der Gewinner*in hat sämtliche mit der Teilnahme am Privatkonzert verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder Reisekosten, selbst zu tragen. Sofern der Gewinn die Mitnahme einer Begleitperson zum Privatkonzert umfasst, behält sich Warner Music im Falle von minderjährigen Gewinnern*innen vor, dass die Begleitperson für die/den Gewinner*in entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder dass die Begleitperson eine von den Sorgeberechtigten der/des Gewinner*in (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetzes für die Reise bestimmte volljährige Person ist.
  • Digitales Meet&Greet: Die/Der Gewinner*in ist dafür verantwortlich, das für das digitale Meet&Greet genannte „Online Meeting Tool“ (z.B. „Zoom“) auf eigene Kosten und zu den Bedingungen des jeweiligen Tool-Anbieters zum Zeitpunkt des digitalen Meet&Greets funktionsfähig zur Verfügung stehen zu haben. Die Anmeldung im Tool muss mit vollständigem Namen der/des Gewinner*in erfolgen. Die Weitergabe des Anmelde-Links und -Namens an Dritte ist nicht gestattet. Die/Der Gewinner*in ist verpflichtet, während des gesamten digitalen Meet&Greets jederzeit die folgenden Verhaltensregeln einzuhalten:
    o du darfst das digitale Meet&Greet inklusive der persönlichen Daten anderer Gewinner*innen (einschließlich Namen, Foto, Screenshot, Stimme, Kontaktdaten, etc.) nicht aufnehmen, mitschneiden, veröffentlichen oder in sonstiger Weise verbreiten, es sei denn, dies ist dir von Warner Music ausdrücklich gestattet worden.
    o du darfst keine Sprache verwenden oder in einer Weise auftreten, die als beleidigend, bedrohlich, gewalttätig oder sexuell gegenüber anderen Teilnehmern angesehen werden kann.
    o du darfst die anderen Gewinner*innen in keiner Weise beleidigen, beschimpfen, bedrohen, belästigen, stalken, bedrängen oder diffamieren.
    o Im Übrigen verpflichtest du dich, dich während des digitalen Meet&Greets gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Warner Music zu verhalten.

Konzerte/digitale „Meet&Greets“ können von Warner Music insbesondere wegen unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheit des Künstlers, technische Probleme des Online Meeting Tools, etc.) geändert oder verschoben werden. Wenn die/der Gewinner*in zu dem von Warner Music bestimmten Zeitpunkt für das Konzert/digitale Meet&Greet nicht zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf eine Wiederholung.

Sofern von dem Konzert/digitalem Meet&Greet Ton-/Bildtonaufnahmen angefertigt werden, überträgt die/der Gewinner*in Warner Music sämtliche der/dem Gewinner*in an den Aufnahmen zustehenden Rechte entsprechend Ziffer 4.2.

Im Falle von minderjährigen Gewinner*innen und/oder Teilnehmer*innen eines Wohnzimmerkonzerts oder digitalen Meet&Greets ist Voraussetzung für die Teilnahme des Gewinners, dass ein Sorgeberechtigter der/des Gewinner*in (in der Regel ein Elternteil) oder eine von den Sorgeberechtigten (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetztes bestimmte volljährige Person während des gesamten Wohnzimmerkonzerts bzw. digitalen Meet&Greets anwesend ist.

3.4 Reisegewinne:

Die/Der Gewinner*in hat sämtliche mit dem Reisegewinn verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder sonstige Reisekosten, selbst zu tragen.

Die Abwicklung des Reisegewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen der/dem Gewinner*in und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von Warner Music oder dem Preissponsor beauftragten Reiseveranstalter. Mit Bestätigung der Reise unterliegt die/der Gewinner*in den Reisebedingungen des Reiseveranstalters.

Reisetermine erfolgen in Abstimmung mit Warner Music auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht.

Die/Der Gewinner*in ist für alle erforderlichen Reiseformalitäten (z.B. gültiger Reisepass, Visa etc.) aller Reisenden selbst verantwortlich. Sofern die/der Gewinner*in die Reise aus Gründen, die Warner Music nicht zu vertreten hat, nicht antreten kann, verliert sie/er den Anspruch auf den Gewinn und hat keinen Anspruch auf Ausgleich.

Flugreisen gelten „Economy-Class“ ab dem vom angegebenen Wohnort nächsten überregionalen Flughafen zum Zielort und zurück.

Bahnreisen gelten „2. Klasse“ ab dem vom angegebenen Wohnort nächsten Bahnhof zum Zielort und zurück.

Übernachtung bedeutet Unterkunft in einem Doppelzimmer je 2 Reiseteilnehmer in einem Hotel (mind. 3***) am Zielort von 15:00 Uhr des Anreisetages bis 11:00 Uhr des Folgetages.

Der angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

Sofern der Gewinn die Mitnahme einer Begleitperson umfasst, behält sich Warner Music im Falle von minderjährigen Gewinner*innen vor, dass die Begleitperson für die/den Gewinner*in entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder dass die Begleitperson eine von den Sorgeberechtigten der/des Gewinner*in (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetzes für die Reise bestimmte volljährige Person ist.

3.5 Produktion von Aufnahmen mit dem Gewinner

Sofern der Gewinn die Produktion von Aufnahmen mit der/dem Gewinner*in (z.B. Duett mit der/dem Künstler*in, Auftritt der/des Gewinner*in im Musikvideo, etc.) beinhaltet, gilt Ziff. 4.2 („Rechtsübertragung“) entsprechend. Die/Der Gewinner*in ist insbesondere verpflichtet, auf Verlangen von Warner Music eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung über die Übertragung ihrer/seiner Rechte abzuschließen.

4. ZUSENDUNG VON BEITRÄGEN

Erfordert das Gewinnspiel/Preisausschreiben die Zusendung von Beiträgen, gilt folgendes:

4.1 Anforderungen an deinen Beitrag:

Der von dir übermittelte Beitrag muss von dir selbst (als Urheber, Fotograf, etc.) selbst oder durch eine Person, die dir exklusiv und zur Weiterübertragung an Warner Music sämtliche ihrer Rechte (Fotografenrechte, Filmherstellungsrechte, etc.) an dem Beitrag übertragen hat, erstellt worden sein.

Der Beitrag darf keine Markenbezeichnungen, keine geschützten Kennzeichen, urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützte Werke, gewerbliche Schutzrechte oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter (natürliche und juristische Personen) ohne entsprechende Zustimmung des Berechtigten enthalten oder in anderer Weise die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige das geistige Eigentum betreffende Rechte Dritter (natürliche und juristische Personen) verletzen.  

Warner Music behält sich das Recht vor, während des Gewinnspiels/Preisausschreibens Beiträge jederzeit nach eigenem Ermessen auszuschließen, die Rechte Dritter verletzen könnten. Alle Einsendungen gehen in das alleinige Eigentum von Warner Music über.

4.2 Rechtsübertragung:

Die/Der Teilnehmer*in überträgt Warner Music das unwiderrufliche, unbeschränkte, unbefristete, weltweite, vergütungsfreie, nicht-exklusive und übertragbare Recht, die übersandten Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten, Ausschnitte herzustellen, sie zu bearbeiten (insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung oder Verschlüsselung der Beiträge), zu verwenden, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig ganz oder teilweise, einzeln oder in Verbindung (z.B. mit Ton- und/oder Bildtonaufnahmen und/oder zusammen anderen Abbildungen und/oder Medien), in allen bekannten Medien- und Nutzungsarten sowie hinsichtlich Leistungsschutzrechten auch in allen unbekannten Medien- und Nutzungsarten zu jedem Zweck kommerziell oder nicht-kommerziell auszuwerten, insbesondere zu Werbe-, Promotion-, Verkaufs- und Merchandisingzwecken insb. für die Künstler und Produkte von Warner Music sowie den Namen, die Abbildung und Statements des Teilnehmers in diesem Zusammenhang vergütungsfrei nach eigenem Ermessen zu verwenden. Soweit Urheberrechte betroffen sind, sind für noch unbekannte Nutzungsarten die branchenüblichen Bedingungen unter Berücksichtigung dieser Teilnahmebedingungen seitens der/des Teilnehmer*in anzubieten. Die/Der Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass sie/er für die Nutzung des Beitrags keinerlei Vergütung erhält. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Gewinner*innen und/oder Teilnehmer*innen verpflichten sich, auf Verlangen von Warner Music eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung über die genannte Übertragung von Rechten an den Beiträgen abzuschließen.

Nur solche Beiträge, die unter Beachtung dieser Bedingungen eingesendet werden, werden in dem Gewinnspiel/Preisausschreiben berücksichtigt.

4.3 Rechte Dritter:

Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben stellt jede/r Teilnehmer*in sicher, dass der von ihr/ihm eingereichte Beitrag keine Rechte Dritter verletzt, und dass die/der Teilnehmer*in alle Zustimmungen, Lizenzen und benötigten Rechte erworben hat, um rechtmäßig an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben teilzunehmen. Die/Der Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Warner Music nicht verpflichtet ist, den Beitrag zu verwenden und dass Warner Music von der Nutzung des Beitrags nach eigenem Ermessen absehen kann. Warner Music übernimmt keinerlei Haftung, sofern Warner Music von der Verwertung der eingeräumten Rechte absieht. In diesem Zusammenhang stellt die/der Teilnehmer*in Warner Music von allen Ansprüchen, Entschädigungen, Kompensationen, Kosten und Verantwortlichkeiten (eingeschlossen die Kosten der Rechtsverfolgung) frei, die aus einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entstehen können.

5. SONSTIGES

Gewinnspiele/Preisausschreiben können von Warner Music in Kooperation mit verschiedenen Partner*innen (Kooperationspartner*innen), die ggf. die Preise zur Verfügung stellen (Preissponsor*in), durchgeführt werden. Warner Music vertritt die Kooperationspartner*innen während der Durchführung des Gewinnspiels/Preisausschreibens und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Warner Music wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, Warner Music ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

Sofern ein Gewinnspiel/Preisausschreiben auf Social Media-Plattformen (insbesondere Facebook, Twitter, Deezer, Spotify, Instagram, YouTube, Discord) durchgeführt oder bekanntgemacht wird, nimmt die/der Teilnehmer*in zur Kenntnis, dass das Gewinnspiel/Preisausschreiben in keiner Verbindung zu der betreffenden Social Media-Plattformen steht und in keiner Weise von dieser gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Ferner erklärt die/der Teilnehmer*in, diese Social Media-Plattformen wegen des Gewinnspiels/Preisausschreibens nicht in Anspruch zu nehmen und insoweit von jeder Haftung freizustellen.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels/Preisausschreibens genutzt (Art. 6 I 1b) DSGVO). Im Übrigen werden Abbildungen der/des Teilnehmer*in gem. §§ 22, 23 KUG veröffentlicht; hiergegen besteht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Widerrufsrecht. Namen und Statements der Teilnehmer*innen verarbeiten wir auch aufgrund unseres überwiegenden Interesses gem. Art. 6 I 1f) DSGVO, wogegen jederzeit der Widerruf mit Wirkung für die Zukunft möglich ist. Hierbei setzen wir ggf. auch Dienstleister als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO ein. Warner Music ist in diesem Zusammenhang zudem berechtigt, die Daten der/des Gewinner*in an Kooperationspartner*innen zu übermitteln, um so die Durchführung, z.B. die Auslieferung des Gewinns, zu ermöglichen.

Sofern du im Rahmen des Gewinnspiels/Preisausschreibens einen Newsletter o.ä. abonnierst oder einen Account anlegst, gelten hinsichtlich der Nutzung deiner Daten die im Zusammenhang mit der Newsletter-Registrierung genannten Bedingungen, einschließlich unserer Datenschutzbestimmungen auf https://www.wminewmedia.com/privacy/de/.

Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel/Preisausschreiben jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmer*innen stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Warner Music zu.

Haftung: Wir haften in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
a) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragsziels erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich die/der Vertragspartner*in somit verlässt.
b) In einem Falle gem. Buchst. a) haften wir nicht für mangelnden geschäftlichen Erfolg, entgangene Gewinne und indirekte Schäden.
c) Die Haftung gemäß den oben genannten Buchst. a) und b) ist beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden.
d) Die Haftungsbeschränkung gilt mit den notwendigen Abänderungen auch für unsere Mitarbeiter*innen, Auftragnehmer*innen und Erfüllungsgehilfen*innen.

Eine mögliche Haftung unsererseits für Gewährleistungen und Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.

Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Barauszahlung ist nicht möglich.

Eine Teilnahme am Gewinnspiel/Preisausschreiben kann auch per Brief oder Postkarte an die Warner Music Group Germany Holding GmbH, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg, mit dem Namen des Gewinnspiels/Preisausschreibens als Kennwort sowie erforderlichenfalls der korrekten Lösung/des erforderlichen Beitrags erfolgen.

Wir behalten uns vor, Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel/Preisausschreiben auszuschließen sowie Preise zurückzufordern, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bei Fragen richte dich bitte an:

anfrage@warnermusic.com mit dem Namen des Gewinnspiels/Preisausschreibens als Betreffzeile.